Haren (Ems) ist eine Stadt an der Ems im Westen Niedersachsens im Landkreis Emsland mit rund 23.400 Einwohnern auf 208,8 km².
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
24.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49733
Vorwahl
05932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haren (Ems)
Rathausplatz 1
49733 Haren (Ems)
2. Landkreis Emsland
Am Schloß 1
49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Meppen
Wilhelmstraße 3
49716 Meppen
Gemeinde Haren (Ems) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bebauungsplan der Stadt Haren (Landkreis Emsland) als unwirksam erklärt, weil das Plangebiet in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt und die Stadt die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt hat. Eine Anwohnerin hatte ursprünglich gegen den Bebauungsplan geklagt, wegen befürchteter Lärmbelästigung, was however nicht als erwiesen angesehen wurde. Der OVG schloss eine Revision am Bundesverwaltungsgericht aus, aber eine Beschwerde kann noch eingelegt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.