Haren (Ems) ist eine Stadt an der Ems im Westen Niedersachsens im Landkreis Emsland mit rund 23.400 Einwohnern auf 208,8 km².
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
24.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49733
Vorwahl
05932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haren (Ems)
Rathausplatz 1
49733 Haren (Ems)
2. Landkreis Emsland
Am Schloß 1
49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Meppen
Wilhelmstraße 3
49716 Meppen
Gemeinde Haren (Ems) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bebauungsplan der Stadt Haren (Landkreis Emsland) als unwirksam erklärt, weil das Plangebiet in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt und die Stadt die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt hat. Eine Anwohnerin hatte ursprünglich gegen den Bebauungsplan geklagt, wegen befürchteter Lärmbelästigung, was however nicht als erwiesen angesehen wurde. Der OVG schloss eine Revision am Bundesverwaltungsgericht aus, aber eine Beschwerde kann noch eingelegt werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.